Corona Regeln für Begräbnisse

 

Mit 1. Juni 2022 wurde die Covid-19-Basismaßnahmenverordnung zwar nicht gänzlich aufgehoben, aber um ein gehöriges Stück zusammengekürzt.
Die generelle Empfehlung zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen ist damit weggefallen.

 

Ausgesetzt wurde mit 1.Juni auch die Rahmenordnung der Bischofskonferenz wodurch auch in Kirchen keinerlei Maßnahmen mehr zu berücksichtigen sind.

 

Stand 01.06.2022

Das Einhalten von Abständen, der Verzicht auf persönliche Kondolenzen per Händedruck
und allgemeine Hygieneregeln sollten weitesgehend eingehalten werden.

 


Welche Arten von Begräbnissen dürfen durchgeführt werden?

Auch jetzt – wie immer – die in Österreich üblichen Bestattungsarten. Das sind die Erdbestattung, die Gruftbeisetzung und die Feuerbestattung.
Erdbestattungen und Gruftbeisetzungen sind sehr zeitnahe durchzuführen.

Bei der Feuerbestattung kann die Urne zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet werden.

 

Dürfen Aufbahrungen in den Aufbahrungs- bzw. Leichenhallen stattfinden?

Ja. Es kann die Aufbahrung des Sarges in einer Leichen- bzw. Aufbahrungshalle erfolgen.

 

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