Was ist zu tun

Nach einem Sterbefall

Jemand ist von uns gegangen, der Kopf ist leer, es fällt schwer einen Gedanken zu fassen. Diese kurze Auflistung soll Ihnen, in dieser schweren Stunde helfen die nächsten Schritte vorzubereiten.

Der Sterbefall ist im Krankenhaus eingetreten

In diesem Fall wird die amtliche Totenbeschau durch den Prosekturdiener veranlasst, ein Beisetzungstermin kann erst nach Freigebe des Verstorbenen festgesetzt werden, diese wird von uns eingeholt. Die Bekleidung übergeben Sie uns, wir führen eine pietätvolle Ankleidung bei der Abholung durch.

Als nächstes folgt die Organisation der Trauerfeierlichkeit. Im Normalfall beraten wir Sie in unseren Büroräumlichkeiten, sollten Sie uns aber nicht aufsuchen können oder wollen, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause.

Der Sterbefall ist Zuhause eingetreten

In diesem Fall muss der diensthabende Bereitschaftsarzt, amtlich den Tod feststellen. Sie können Ihn selbst oder durch uns verständigen lassen, eventuelle Krankenbefunde oder Medikamente des Verstorbenen, sind zur Information des Arztes vorzubereiten. Nachdem der Tod amtlich festgestellt wurde, steht es den Hinterbliebenen frei, den Verstorbenen selbst anzukleiden oder es uns zu überlassen. Jetzt kann die Abholung des Verstorbenen durch uns erfolgen. Wenn Sie wollen dass Ihr Verstorbener nicht mit einem Transportsarg, sondern bereits mit dem von Ihnen gewählten Sarg überführt wird, müssten Sie zuerst in unseren Schauräumen einen Sarg auswählen. 

Als nächstes folgt die Organisation der Trauerfeierlichkeit. Im Normalfall beraten wir Sie in unseren Büroräumlichkeiten, sollten Sie uns aber nicht aufsuchen können oder wollen, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause.

In jedem Fall benötigen wir

  • Die Geburtsurkunde (vor 1938 den Taufschein)
  • Den Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Die Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Scheidungsurteil
  • Bei Staatsbürgern anderer Nationen den Pass
  • gegebenenfalls Nachweis des akademischen Grades

sollten Dokumente fehlen werden wir versuchen die erforderlichen Daten einzuholen

  • wenn bereits ein Grab vorhanden ist, die Grabkarte
  • Die Sozialversicherungsnummer des Verstorbenen
  • wenn eine Versicherung beim Wiener Verein besteht, die letzte Versicherungspolizze
  • Kleidung des Verstorbenen (vollständige Bekleidung, außer Schuhe)
  • Eventuelle Beigaben, zb.: Fotos, Stofftiere, Rosenkranz
  • Falls Drucksachen mit Foto gewünscht werden, ein schönes Foto des Verstorbenen

Grundsätzlich empfiehlt es sich, egal wann und wo der Sterbefall eingetreten ist, sofort mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir sind rund um die Uhr telefonisch erreichbar und stehen Ihnen zur Seite.

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