Corona Regeln für Begräbnisse
Im Kirchengebäude (Trauerfeier, Totenwache, Rosenkranz):
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Corona Regeln für Bestattungsräumlichkeiten Maskenpflicht gilt in geschlossenen Räumen aller Betriebsstätten zum Erwerb von Waren und zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen.
Stand 29.03.2022
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Es gelten keine Personenbeschränkungen und keine Maskenpflicht im Freien.
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Auch jetzt – wie immer – die in Österreich üblichen Bestattungsarten. Das sind die Erdbestattung, die Gruftbeisetzung und die Feuerbestattung. Bei der Feuerbestattung kann die Urne zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet werden. Dürfen Aufbahrungen in den Aufbahrungs- bzw. Leichenhallen stattfinden? Ja. Es kann die Aufbahrung des Sarges in einer Leichen- bzw. Aufbahrungshalle erfolgen. |