Corona Regeln für Begräbnisse
Mit 1. Juni 2022 wurde die Covid-19-Basismaßnahmenverordnung zwar nicht gänzlich aufgehoben, aber um ein gehöriges Stück zusammengekürzt.
Ausgesetzt wurde mit 1.Juni auch die Rahmenordnung der Bischofskonferenz wodurch auch in Kirchen keinerlei Maßnahmen mehr zu berücksichtigen sind.
Stand 01.06.2022
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Auch jetzt – wie immer – die in Österreich üblichen Bestattungsarten. Das sind die Erdbestattung, die Gruftbeisetzung und die Feuerbestattung. Bei der Feuerbestattung kann die Urne zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet werden. Dürfen Aufbahrungen in den Aufbahrungs- bzw. Leichenhallen stattfinden? Ja. Es kann die Aufbahrung des Sarges in einer Leichen- bzw. Aufbahrungshalle erfolgen. |